Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Für gesetzlich Versicherte bietet sich eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker an. Da ich nach der GebüH abrechne, wird dadurch oft doch einiges übernommen.
Bei Privatpatienten übernimmt die Krankenkasse und Beihilfe den Großteil, bis hin zur kompletten Behandlung.